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Orthodoxen Kirchengemeinden in Freiburg
  
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Orthodoxie in Freiburg Ïðàâîñëàâèå âî Ôðåéáóðãå
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 Arbeitsgemeinschaft Ostkirchen Freiburg

Eine «hängende» Versammlung
 
Am 5. Dezember 2010 nach der Nikolausvesper hat begann wie üblich die Mitgliederversammlung der AG Ostkirchen. Die Versammlung wurde durch den Vorsitzende Herrn Matthias Uhlich eröffnet. Er teilte der Versammlung mit, dass er Anfang des Jahres einen Brief vom Finanzamt erhielt. Laut Matias Uhlich weist das Finanzamt in diesem Brief darauf hin, dass die Tätigkeit der AG Ostkirchen der Satzung nicht entspricht. Das Finanzamt droht mit dem Entzug des steuerlichen Vorteils. Herr Uhlich versprach den Brief später zu verlesen — vor der Abstimmung der Änderungen zur Satzung, dann ist er zum folgenden Punkt übergegangen — der Entlastung der Tätigkeit des Vorstandes gegenüber der Versammlung. Der Bericht der Schatzmeisterin wurde angenommen, jedoch die Tätigkeit des Vorsitzenden ließ viele Fragen aufkommen.
    
Der Pfarrer der russischen Gemeinde berichtete der Versammlung, dass außer den Verstoß gegen —››  §2, den das Finanzamt entdeckt hatte, es Verstöße gegen die —››  §§3,4,7,12,14. gab. Die sind folgenden Verstößen:

1. Der Verstoß gegen die Bestimmungen des Beitritts und der Beendigung der Mitgliedschaft. Kein Mitglied wurde seit 2001 in AG Ostkirchen ordnungsgemäß aufgenommen (—››  §§3,10). Anfang 2010 gab es einen Versuch 76 Mitglieder aus der AG Ostkirchen unrechtmäßig auszuschließen (—››  §4).

2. Der Verstoß gegen die Bestimmungen der Wahl der Rechnungsprüfer. Die Rechnungsprüfer wurden nicht jedes Jahr, wie laut der Satzung, gewählt, sondern stattdessen einmal für 3 Jahre (—››  §12).

3. Der Verstoß gegen die Satzung wegen Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person (—››  §7)

4. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen der Einladungen zur Versammlung (—››  §14). Dieses Jahr wurde die Frist von 4 Wochen nicht eingehalten. Es wurden Einladungen mit der Frist von 2 Wochen versendet. (Für diesen Verstoß hat der Vorsitzende aufgrund seine Krankheit sich entschuldigt)

Dazu kam ein weiterer schwerer Verstoß der Satzung. Ein Brief vom Finanzamt lag fast ein Jahr lang auf dem Tisch des Vorsitzenden Uhlich. Jedoch wurde dieser bei den Sitzungen des Vorstandes nie besprochen. Dieses Schreiben wurde noch nicht mal erwähnt. Gegen die Satzung hat der Vorsitzende die Veränderungen der Ordnung allein vorbereitet. Obwohl die Änderungen des Teiles «Zweck des Vereins» laut Gesetz so essenziell sind, dass dieser 100 % der Stimmen «dafür» erfordern. Auf was hat er erwartet!

Der Vorsitzende Uhlich hat keine Erklärung auf die einzelnen Punkte gegeben (außer dem Punkt der Verzögerung der Einladungen). Sein fataler Fehler war es, dass er die Frage der Entlastung seines Berichts vor der Versammlung sofort zur Abstimmung gebracht hat. Die Mehrheit der Mitglieder war jedoch nicht mit solch einem Bericht einverstanden. Die Rede von Erzpriester Michael Dronov wurde von ihnen als ein Votum des Misstrauens dem Vorsitzenden gegenüber wahrgenommen. Dreimal brachte der Vorsitzende die Entlastung des Berichtes zur Abstimmung und dreimal wurde dies von der Stimmenmehrheit der Versammlung abgelehnt. Auf diese Weise hat das Abstimmungsergebnis die negative Einschätzung der Tätigkeit des Vorsitzenden gezeigt.

Die Versammlung ist «hängen» geblieben, wie Computer auch hängen bleibt, wenn das Betriebssystem auf ein Befehl wartet, welches aus nicht bekannten Gründen nicht kommt. Ein Vorsitzender, der das Vertrauen der Versammlung nicht auf seiner Seite hat, ist nicht rechtskräftig diese zu führen. Selbstverständlich konnte er einem anderen Mitglied des Vorstandes die Versammlungsführung übergeben, jedoch hat er den Sitzungssaal einfach verließ. Die Versammlung hatte das Recht ihre Arbeit weiterzuführen und einen neuen Vorsitzenden zu wählen. Aber die Mitglieder der Versammlung haben es ist nicht für ethisch empfunden und sind nach wenigen außeramtlichen Besprechungen dem Vorsitzenden aus dem Saal gefolgt.

Jedoch steht die offene Frage, wie man mit der «hängende» AG Ostkirchen weiterverfährt? Formell bleibt Uhlich der Vorsitzende. Ihm wurde aber das Vertrauen der Versammlung entzogen und er kann seine Arbeit im Namen der Zusammenarbeit nicht geltend machen. Die neuen Vorstandsmitglieder wurden nicht gewählt. Eine außerordentliche Versammlung ist in diesem Fall unvermeidbar. Jedoch wie schon von einer großen Politikstruktur vorgelebt wurde, ist das «reset» also das «Neuladen» nur möglich, wenn neue handelnde Personen kommen.

Wer ist ein Mitglied der AG Ostkirchen?

Gemäß der Satzung nimmt das Mitglied der AG Ostkirchen das Amt des Vorstands an. Seine Beschlüsse über Aufnahme neuer Mitglieder (§8) muss der Vorstand in ein Beschlussbuch eintragen (§10). Alles ist einfach und klar, leider nur auf dem Papier. Noch im Jahr 2006 hat der Pfarrer der russische Gemeinde den Vorsitzende der AG Ostkirchen darauf aufmerksam gemacht (Brief vom 20.11.2006):

«Ich habe alle seit 2001 vorhandene Protokolle von den Versammlungen des Vorstandes studiert und festgestellt, dass es während ganzer Periode keine Beschlüsse über die Mitgliedschaften gab. Dementsprechend sollte es auch keine Einträge diesbezüglich im Beschlussbuch geben. Laut Protokolle wurden überwiegend gegenwärtige Angelegenheiten unter anderem Verschiedenes geklärt. Daraus lässt sich schließen, dass gemäß der Satzung von AG Ostkirchen e.V. alle Neumitglieder, die seit 2001 ihre Anträge auf die Mitgliedschaft stellten und ihre Beiträge entrichteten, rechtlich gesehen, keine Mitglieder sind. Außerdem wie bekannt ist, sind im Jahr 2003 unter unglücklichen Umständen alle Mitgliedslisten abhanden gekommen. Unter diesen Umständen kann die alltägliche Arbeit der AG Ostkirchen e.V. unbeschwert weiter laufen bis zu dem Zeitpunkt, wenn es zu einer Streitfrage kommt, über welche der Vorstand nur durch eine Abstimmung unter aller Mitglieder der AG entscheiden soll. Wenn es zu einer Abstimmung kommen sollte, wird gleich die Frage gestellt: wer der Mitglieder über das Stimmrecht verfügt und wer nicht?»

Wenn der Schauspieler im ersten Akt eines Theaterstückes auf der Szene das Gewehr aufgehängt hat, so wird es im dritten Akt unbedingt schießen. Das «Gewehr» wurde auch bei der AG Ostkirche abgeschossen. Die Frage: «wer ist ein Mitglied und wer nicht?» ist plötzlich Anfang 2010 entstanden. Wie Herr Uhlich berichtet, erhielt er Anfang des Jahres einen Brief aus dem Finanzamt mit der Forderung die Satzung zu ändern. Es ist allen verständlich, dass in diesem Brief nicht die Satzung, sondern die Tätigkeit, die gegen die Satzung war, hinterfragt wurde. Entweder die neue Tätigkeit, oder die alte Satzung. Der Vorsitzende hat sich schließlich für das Ändern der Satzung entschieden. Jedoch ist es nicht so einfach: für die Annahme der Abänderung der Satzung wird die Mehrheit in drei Viertel der Stimmen gefordert. Das Finanzamt forderte den —››  §2 (Zweck des Vereins) zu ändern. Für diese Änderung sind 100% der Stimmen gefordert. Werden alle Mitglieder für die Veränderung der Zwecke der AG Ostkirchen abstimmen?

Vielleicht war es ein Zufall, dass gerade Mitte Januar 2010 die Kassenwartin Frau Veria Popa alle Mitglieder der russischen Gemeinde aus der AG Ostkirchen ausschloss. Sie unterrichtete darüber den Pfarrer der russischen Gemeinde per Email (von 14.01.2010). Obwohl die Beiträge für 76 Mitglieder i.H.v. 1045 ˆ vom Konto der russischer Gemeinde auf dem Konto der AG Ostkirchen noch am 18. Dezember 2009 eingingen, wurde als vermeintlicher Grund die Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge angegeben. Erst ein halbes Jahr später hat sich bei der Sitzung des Vorstandes herausgestellt, dass sie es aufgrund der Anordnung des Vorsitzenden der AG Ostkirche Herrn Uhlich gemacht hat (siehe das Protokoll von 16.07.2010).

Gemäß der Satzung ist die Ausschließung bei Nichtbezahlung der Mitgliedsbeiträge tatsächlich möglich, jedoch erst nach der Frist von zwei Monaten nach der zweiten schriftlichen Mahnung. Zusätzlich darf die Frist zwischen der ersten und der zweiten Mahnung nicht weniger als zwei Monate (—››  §4) betragen. Bei dem Beschluss entscheidet der Vorstand jedoch nicht der Vorsitzende allein. Hinter solch einem schwerwiegenden Verstoß der Satzung verbirgt sich seine Logik von Herrn Uhlrich. Wenn also kein Mitglied der AG Ostkirchen ordnungsgemäß angenommen wurde, d.h. wenn es keinen Beschluss des Vorstandes über seine Annahme gab, dann kann man dieses Mitglied selbstständig ausschließen durch das simple Streichen aus der Liste. Der Verstoß der Satzung in der Annahme der Mitglieder verursachte einen anderen, noch schwerwiegenderen Verstoß — die Ausschließung dieser Mitglieder.

Wofür entzieht das Finanzamt die steuerlichen Vorteilen?

Nach der in Deutschland geltenden Abgabeordnung von 1977 gelten Vereine, die kirchliche Ziele verfolgen als gemeinnützige und somit sind diese von Steuern befreit. Laut Herrn Uhlich ist Anfang 2010 der Brief aus dem Finanzamt mit der Forderung die Satzung zu ändern angekommen. Andernfalls wird der AG Ostkirchen die Steuerfreiheit entzogen werden. Über diesen Brief hat Herr Uhlich in keiner der beiden Sitzungen des Vorstandes berichtet, weder am 16. Juli noch am 15. November in 2010.

Zwischenzeitlich, ein halbes Jahr später, ist auf der Vorstandssitzung am 16. Juli die Frage die Gefahr entstanden, dass die AG Ostkirchen ihr Vorrecht des gemeinnützigen Vereins verlieren könnte. Diese Befürchtungen sind im Zusammenhang damit entstanden, dass die Beiträge der Mitglieder für 2009 nicht von ihren persönlichen Konten überwiesen wurden, sondern vom Konto der russischen Gemeinde. Gerade dieser Frage wurde auf die außerordentliche Sitzung des Vorstandes am 16. Juli gewidmet.

Der Priester der russischen Gemeinde ist geeilt, den Vorstand zu beruhigen. Nach deutschem Vereinsrecht (Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 1, Kapitel 2 - Eingetragene Vereine (§§ 55-79); Abgabenordnung, gilt § 52 Gemeinnützige zwecke, § 54 Kirchliche zwecke) wird das Privileg der Gemeinnützlichkeit erteilt aufgrund der Satzung und der Zwecke, welche es aufzeichnet. Die Gemeinnützlichkeit des Vereins ist nicht in irgendeiner Form abhängig von der Zahlung der Beiträge durch die Mitglieder des Vereins. Die Form der Beiträge, zum Beispiel «das Mitglied muss auch persönlich den Mitgliedsbeitrag bezahlen» kann im Prinzip in der Satzung geschrieben werden. Jedoch ist in unserer Satzung keine Form erwähnt, es ist folgendes niedergeschrieben: —››  «Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit» (§5 Mitgliedsbeiträge). Deshalb ist die Form der Überweisung unserer Vereinsmitglieder frei wählbar.

Die reale Bedrohung des Entzugs der Steuerbefreiung war bei dieser Sitzung jedoch nicht mit einem einzigen Wort erwähnt worden. Der Inhalt des Schreibens vom Finanzamtes war weder bei den Sitzungen des Vorstandes noch auf der Hauptversammlung am 5. Dezember 2010 bekannt gegeben. Dennoch, im Auftrag des Vorsitzenden Herrn Uhlich übersendete der Sekretär der AG Ostkirchen Erzpriester Sorin Petcu dem Pfarrer der russischen Gemeinde eine geänderte Fassung der Satzung. Der Vorsitzende plante in der Tat heimlich die Veränderung der satzungsmäßigen Zwecke der AG Ostkirchen, sodass der Vorstand davon nichts erfährt. Gerade die Veränderung der Zwecke des Vereines von ihm hat das Finanzamt gefordert.

Eine Frage über die Veränderungen der Zwecke der AG Ostkirchen in der Satzung ist außerordentlich ernst. Es ist solch eine ernste Frage, dass unsere Satzung bei der Abstimmung über die Veränderungen in —››  §2 alle 100 % der Stimmen "dafür" fordert. (—››  §15: …Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden ).

Die Anforderungen des Finanzamtes bedürfen einer gründlichen Klärung. Welche Tätigkeit der AG Ostkirchen ist im Konflikt mit der Satzung vom Standpunk des Finanzamtes? Bevor diese Frage bei der Mitgliederversammlung vorgetragen wird, muss es zunächst dem Vorstand gründlich studieren werden.

Herr Uhlich schlägt vor aus dem —››  §2 einen entscheidenden Punkt zu entfernen: «Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig». Für alle vier Gemeinden ist es in jedem Fall unannehmbar. Wir sammeln Geld, Cent für Cent um die Miete der Räume zu bezahlen. Wir wollen die Vorstandsarbeit nicht bezahlen. Es gibt immer Leute, die bereit sind, ehrenamtlich zu arbeiten.

All diese Fragen können nur durch den Vorstand erlösen werden, dem die Mitgliederversammlung das Erfüllen der Ziele der AG Ostkirchen zutraut. Dem aktueller Vorstandsvorsitzenden Matthias Uhlich hat die Mitgliederversammlung das Vertrauen entzogen. Die Arbeit der AG Ostkirchen kann jetzt nur durch eine außerordentliche Versammlung erlöst werden.

Das Schicksal der Arbeitsgemeinschaft Ostkirchen

AG Ostkirchen wurde in 1979 gegründet und existierte die ersten 25 Jahre ausschließlich durch wohltätige Zwecke. Die AG bezahlte Räume für Gottesdienste der orthodoxen Gemeinden. Orthodoxe Gemeinden sind dafür unendlich dem Freiburger Ökumene dankbar. Für diese Zwecke wurde die Struktur des Vorstandes ausgearbeitet. Alle administrativen Ämter im Vorstand wurden von katholischen und evangelischen Vertreter besetzt.

Seit 2006 haben die evangelischen und katholischen Kirchen die wohltätigen Zwecken der AG Ostkirchen durch Geschäftsbeziehungen insgesamt ersetzt. Nun sind die Orthodoxen ein Vertragsverhältnis mit den Evangeliken und Katholiken eingegangen. Jedoch ist die Struktur und die Zusammensetzung des Vorstandes gleich geblieben. Schlussfolgernd ergibt sich folgendes Resultat: Das wirtschaftliche sowie rechtliche Verhältnis ergeben keinen Sinn mehr und sind nicht logisch.

Jeder Vertrag beinhaltet zwei Seiten. Bei uns jedoch wurde beispielsweise der Pfarrer der Thomaskirche gleichzeitig Vermieter und Pächter in einer Person. Somit hat er den Vertrag mit sich selbst einerseits als Vertragspartner „evangelische Gemeinde“ mit andererseits als Vertragspartner „AG Ostkirchen“ geschlossen. Wir gehen davon aus, dass er es geschafft hat zwei Herren gleichzeitig zu dienen. Jedoch kann diese Situation nicht logisch erklärt werden. Die geeignetste Lösung wäre es, wenn die Orthodoxen ihre Verträge mit den Katholiken und Evangeliken selbst schließen. Im diesem Fall sollen die Orthodoxen die AG Ostkirchen selbst leiten.

Das Problem ist jedoch, dass die AG Ostkirchen als ökumenische Organisation gegründet wurde. Allerdings wurde die gesamte ökumenische Aktivität der AG Ostkirchen bis auf der jährlichen Nikolausvesper reduziert. Der reale Organisator dieser Veranstaltung ist der rumänische Priester Sorin Petcu, das aktive Mitglied der ACK. In Freiburg gibt es eine Organisation, die eine große und vielfältige ökumenische Arbeit leitet. Das ist die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen. Hand aufs Herz, der eigentliche Organisator Nikolaus Vesper war die ACK und nicht die AG Ostkirchen.

Darüber hinaus wurde die AG Ostkirchen vor dreißig Jahren als ein besonderer Zweig der ACK gegründet. Die satzungsmäßigen Zwecke der AG Ostkirchen sind verzeichnet als: «Förderung und Unterstützung derjenigen ostkirchlichen Gemeinden in Freiburg i.Br. und Umgebung, die Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen und Gemeinden in Freiburg i.Br.“ sind». Die AG Ostkirchen war niemals eine selbständig ökumenische Organisation. Sie war nur gelegentlich in den Projekten der ACK beteiligt.

Die Satzung sieht für die AG Ostkirchen, zum Beispiel einen pastorale Ausschuss vor, der die liturgischen Aktivitäten der Pfarrei koordiniert. Aber ein solcher Ausschuss existiert nicht in Realität. Der Grund ist banal. Alle Tätigkeiten der AG Ostkirchen bleiben in Rahmen der Funktion des pastoralen Ausschuss. Es gibt keine andere Tätigkeit bei der AG Ostkirchen.

In der Tat, wofür benötigt man einen Verein, der die orthodoxen Gemeinden vereinigt? Nur damit man von ihrem Namen die Mietverträge mit den katholischen und evangelischen Gemeinden abschließen kann? Wenn ja, dann ist es leicht auch ohne die AG Ostkirchen auszukommen, denn diese verursacht zusätzliche Umstände, da sich eine überflüssige Vermittlerinstanz dadurch bildet. Jede der orthodoxen Gemeinden ist entweder wie ein Verein, oder wie eine Körperschaft registriert. Jeder von ihnen ist rechtsfähig, den Mietvertrag selbständig abzuschließen. Wenn dies vom Vermieter gefordert wird. So sind verschiedene Formen der Kooperation und sogar der Konföderation der orthodoxen Kirchengemeinden vollkommen möglich.

Zum heutigen Tage ist von der ökumenischen Zusammensetzung nur ein evangelisches Mitglied im Vorstand der AG Ostkirchen geblieben — Matthias Uhlich. Ja, er ist höchst fragwürdig, da die Versammlung ihm als Vorsitzenden gegenüber Misstrauen geäußert hat weil er die Satzung ernsthaft verletzte. Inzwischen ist die AG Ostkirchen nicht in der Lage die Anforderungen des Finanzamtes zu erfüllen. Insbesondere jetzt muss man sich Gedanken machen, ob man weiterhin die AG Ostkirchen animiert, deren praktische Umsetzbarkeit fraglich ist?

Erzpriester Michael Dronov


 

BERLINER DIÖZESE DER RUSSISCH-ORTHODOXEN KIRCHE

DES MOSKAUER PATRIARCHATS

Õðàì ñâò. Íèêîëàÿ  •  Hl. Nikolaus Gemeinde
(Peterhof-Kapelle, Freiburg im Breisgau)

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