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Orthodoxie in Freiburg Православие во Фрейбурге
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 Arbeitsgemeinschaft Ostkirchen Freiburg

Am 15 November 2010 hat im Gemeindesaal der Hl. Thomas Evangelischen Kirche die Sitzung des Vorstandes der AG Ostkirchen e. V. Freiburg stattgefunden. Der Vorsitzende Pfarrer Matthias Uhlich erklärte dabei, dass beide Stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeischaft Ostkirchen, Karl-Heinz Schirmer und Pater Eryc Kapala, bei den kommenden Wahlen, die 05.12.2010 stattfinden werden, auf das Kandidieren verzichten. Das bedeutet, dass das Amt der beiden Stellvertretenden Vorsitzenden unumgänglich zwei neue Personen bekommen sollen.
    
Vorstandsmitglied Erzpriester Michael Dronov hat den Vorstandsleiter darüber benachrichtigt, dass die von der Satzung vorgesehene Frist des Versandes der Einladungen zur Vollversammlung versäumt wurde. Gemäß §14 der Satzung —››  «Eine ordentliche Mitgliederversammlung … wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag». Falls wir morgen (Dienstag 16.11.2010), — hat Erzpr. Michael Dronov benachrichtigt, — die schriftlichen Einladungen absenden werden, so sind wir dazu verpflichtet, die Versammlung nicht früher, als am Mittwoch 15.12.2010 durchzuführen.

Sodass bei uns folgendes Dilemma entsteht: Entweder wir verletzen die Satzung und führen die Versammlung am 05.12.2010 durch, oder wir erfüllen die Satzung, jedoch führen wir dann die Versammlung Ende Dezember durch.

Der Vorstand unter dem Vorsitz von Uhlich hat beschlossen, trotz des Verstoßes der Satzung eine Mitgliederversammlung am 05.12.2010 durchzuführen. In diesem Fall ist eine Entschuldigung bei den Mitgliedern der Versammlung von höchster Notwendigkeit. Sie haben das ihnen zustehende Recht verloren, das in §16 vorgesehen ist. —››  §16 der Satzung lautet: «Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden».

Es wurde bezüglich der Frage über die Wahlen der Rechnungsprüfer diskutiert. Gemäß —››  §12 der Satzung «Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüfer aus den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft». Öffentlicher Zusammenschluss (Verein) ist das mächtigste Mittel für die Realisierung der Initiative der Bürger in einer demokratischen Gesellschaft. Außer den Verwaltungsorganen beinhaltet eine jeder Zusammenschluss das vollwertige Organ der Kommunikation der einfachen Mitglieder mit dem Vorstand. In der Regel sind diese Organe Prüfer, die von der Mitgliederversammlung gewählt wurden. Mit ihrer Hilfe haben die ordentlichen Mitglieder des Vereins die Möglichkeit, die Arbeit des Vorstands zu überwachen. In unserem Verein sind die Rechnungsprüfer auch vorgesehen.

Warum verletzen wir in unserem Verein die Satzung und wählen die Rechnungsprüfer nicht für 1 Jahr, sondern für drei? Der Vorstand hat einstimmig beschlossen, die bisherige Praxis, die die Satzung unmittelbar verletzt hat, aufzugeben und die Rechnungsprüfer zukünftig auf den jährlichen Versammlungen zu wählen.

Erzpriester Michael Dronov erinnerte nochmals an den Beschuss der Mitgliederversammlung, der vor drei Jahren entschieden wurde jedoch bis jetzt nicht erfüllt ist. Gemäß —››  §7 der Satzung «Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und so vielen weiteren Mitgliedern, als ostkirchliche Gemeinden der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen und Gemeinden in Freiburg /Br" angehören. Die Vereinigung mehrere Vorstandsämter in einer Person sind nicht zulässig».

In der Mitgliederversammlung vom 5.12.2007 wie auch in den Jahren zuvor wurde der Erzpriester Sorin Petcu zum Sekretär gewählt. Dies ist eine Verletzung der Satzung, denn hat er das zweite Amt im Vorstand bekommen. Sein erstes Amt ist das Vorstandsmitglied als Pfarrer der Rumänischen Gemeinde. Diese Verletzung bemerkte Dr. Helena Wilson. Nach der Diskussion zu diesem Thema beschloss die Versammlung, Vater Sorin in dieser Position bis zur nächsten Wahl zu belassen. Für diesen Zeitraum wurde die Satzung geändert: «Der Vorstand möchte, dass der §7 der Satzung bis zu der nächsten Mitgliederversammlung erneut und unmissverständlich überarbeitet wird» (Sitzungsprotokoll der Mitgliederversammlung 5.12.2007).

Als Ergebnis haben wir für heute das Dilemma: Entweder wir ändern die Satzung so, dass ein Vorstandsmitglied zwei Ämter vereinen kann und diese Änderung genehmigen wir in der nächsten Versammlung, oder Erzpriester Sorin Petcu ist nicht befugt auf das Amt des Sekretärs zu kandidieren, sowie seine Position mit jeder anderen im Vorstand zu kombinieren, außer der, die er bereits hat.

Der Vorstand unter dem Vorsitz von Matthias Uhlich hat den Beschluss gefasst die Frage der Änderung der Satzung in die Tagesordnung aufzunehmen. Aus —››  §7 der Satzung ist es notwendig den folgenden Satz auszuschließen: «Die Vereinigung mehrere Vorstandsämter in einer Person sind nicht zulässig».


 

BERLINER DIÖZESE DER RUSSISCH-ORTHODOXEN KIRCHE

DES MOSKAUER PATRIARCHATS

Храм свт. Николая  •  Hl. Nikolaus Gemeinde
(Peterhof-Kapelle, Freiburg im Breisgau)

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